- Senkung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent
- Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 15 Prozent
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens nun auch für Wohngebäude (gilt bereits ab 2007 für Nichtwohngebäude)
- Nachweisführung für Wohngebäude weiterhin nach DIN V 4108-6 und DIN 4701-10, alternativ nach DIN V 18599
- Modernisierung von Altbauten: Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen.
- Verbesserung der Wärmedämmung der Einzelbauteile (z. B. Dach, Fassade, Fenster) um durchschnittlich 30 Prozent
- Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Gebäudes um ca. 30 Prozent und Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 15 Prozent
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